Der Amtliche Fachassistent Bieneninspektion (Bieneninspektor) ist nach dem Schweizerischen Tierseuchengesetz eine amtliche Fachkraft zur Erhaltung der Bienengesundheit, insbesondere zum Schutz vor Tierseuchen. Der Bieneninspektor ist dem kantonalen Veterinärdienst unterstellt. Er hat als seuchenpolizeiliches Organ Zutritt zu allen Anstalten, Räumen, Einrichtungen, Fahrzeugen, Gegenständen und Tieren der Bienenhaltung. Jeder Imker ist verpflichtet, einen Verdacht des Auftretens einer Bienenseuche unverzüglich dem Bieneninspektor zu melden.
Meldepflichtige Krankheiten / Schädlinge:
Faulbrut, Sauerbrut und kleiner Beutenkäfer
Kein Sperrgebiet vorhanden.
Bitte kontaktieren Sie den Bieneninspektor für:
Was muss ich alles dem Bieneninspektor melden? Infos finden Sie hier.